Der internationale Ski-Verband FIS (Fédération Internationale de Ski) entwickelte Regeln für die Skipiste, die weltweit gelten und Unfälle und Gefährdungen vermeiden sollen. Selbstverständlich sollte beim Skifahren jeder Rücksicht auf andere Skifahrer und Snowboarder nehmen – aber auch auf Wanderer, die teilweise auf den Pisten unterwegs sind. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt und die Geschehnisse auf der Piste geordnet werden, muss sich jeder an die FIS Regeln halten.

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Die FIS Regeln müssen von jedem Ski- und Snowboarder beachtet werden.

Verkehrsregeln für Skifahrer: FIS Regeln

Die FIS Regeln sind so etwas wie die Straßenverkehrsordnung für die Skipiste. Es gibt 10 Regeln, an denen sich jeder Ski- und Snowboardfahrer halten muss.

FIS Regeln für die Skipiste
  1. Rücksicht auf andere Ski- und Snowboardfahrer nehmen: Jeder Skifahrer/Snowboardfahrer darf niemanden gefähren, schädigen oder in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränken.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise an sein Können, an die Gelände- und Schneebedingungen und Witterungsverhältnisse anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur: Der Ski- oder Snowboardfahrer, der von hinten kommt muss seine Fahrspur so wählen, dass der die vor ihm Fahrenden nicht gefährdet.
  4. Überholen: Man darf von oben, unten, links oder rechts überholen. Aber dabei muss immer genug Abstand gehalten werden, sodass der Überholte für seine Bewegungen genug Platz hat.
  5. Einfahren und Anfahren: Beim Einfahren in eine Skiabfahrt muss man sich nach oben und unten vergewissern, dass man niemanden gefährdet.
  6. Anhalten: Jeder Ski- und Snowboardfahrer sollte es vermeiden, ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen anzuhalten. Ein Gestürzter sollte die Abfahrt so schnell wie möglich wieder frei machen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Jeder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt nutzen.
  8. Beachten der Zeichen: Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss die Markierung und Signalisierung beachten.
  9. Hilfeleistung: Passiert ein Unfall, ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht: Im Falle eines Unfalls muss jeder, egal ob Zeuge oder Beteiligter seine Personalien angeben.
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Die FIS Regeln sollen Unfälle vermeiden.

Die FIS Regeln beim Skifahren sind rechtlich bindend

Wie bei der Straßenverkehrsordnung, sind auch die FIS Regeln rechtlich bindend und müssen von jeden Ski- oder Snowboardfahrer beachtet werden. Bei Nichtbeachtung kann es zu empfindlichen Strafen kommen.

Die FIS Regeln sind weltweit anerkannte Verhaltensvorschriften, allerdings sind sie kein Gesetzestext. Daher kann ein Verstoß gegen die FIS Regeln nicht mit zum Beispiel einem Bußgeld geahndet werden.

Dennoch sind die FIS Regeln rechtlich bindend und werden, wenn es zu einem Unfall kommt, zur Beurteilung von Unfallursache und Schuldfrage berücksichtigt. Wenn jemand die FIS Regeln nicht beachtet, kann sich das auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auswirken.


Das OLG Hamm entschied in einem Urteil von 01. November 2008 zugunsten einer Skifahrerin, die von einem schnelleren Skifahrer überholt wurde, wobei beide kollidiert sind. In diesem Fall verweigerte die Krankenkasse die Leistung und die Frau klage auf Erstattung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Und sie bekam Recht, da der Skifahrer laut Einschätzung der Richter gegen die FIS Regeln 3 und 4 verstoßen hat.


► Übrigens: Wenn du in Italien zum Ski fahren unterwegs bist, musst du nicht nur die FIS Regeln beachten. Dort gibt es auch das Pistengesetz 363. Dieses regelt sowohl das Verhalten von Wintersportlern, als auch die Aufgaben von Betreibern der Skipiste.

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Auch beim Ski fahren gelten rechtlich verbindliche Regeln.

Sicherheit beim Ski fahren durch Helm und Rückenprotektoren

Stürze beim Skifahren kommen immer wieder vor. Manche sind schlimm – andere weniger schlimm. Auch erfahrene und geübte Skifahrer stürzen immer wieder. Daher sollten auch alle Skifahrer, egal ob geübt oder Anfänger Schutzkleidung tragen. Hierzu zählt vor allem ein Skihelm – aber auch ein Rückenprotektor.

Immer wieder liest man in den Medien von schlimmen Unfällen, die durch das Tragen eines Helmes nicht so tragisch geendet hätten. In Österreich wurde in einigen Bundesländern eine Helmpflicht für Kinder bis zu 15 Jahren eingeführt. In Salzburg, Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Burgenland besteht Helmpflicht, in Tirol und Vorarlberg bislang nicht. Wir empfehlen jedoch dringend, dass jeder – egal ob Kind oder Erwachsen – einen Helm tragen sollte. Ein Helm sollte einfach zur Basis Skiausrüstung zählen.

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Zur Sicherheit auf der Skipiste sollten nicht nur die FIS Regeln beachtet werden, sondern auch entsprechende Schutzkleidung getragen werden.
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